Ein unbegründetes "Notice and Take Down“-Verfahren, das bei Amazon eingereicht wird, ist eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung (LG Hamburg, Beschl. v. 02.03.2018 - Az.: 308 O 63/18).
Die Beklagte berief sich auf ein eingetragenes, aber löschungsreifes Geschmacksmuster und forderte mehrere Amazon-Händler auf, das angeblich rechtsverletzende Produkt von der Plattform zu löschen. Gleichzeitig reichte sie bei Amazon ein "Notice and Take Down“-Verfahren ein.
Hiergegen wehrte sich die Herstellerin der vermeintlich rechtswidrigen Produkt und ging vor Gericht.
Das LG Hamburg entschied im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, dass eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung vorliege. Denn das Geschmacksmuster sei offenkundig löschungsreif. Daher stünden der Beklagten keine Rechte hieraus zu.
Denn die Nutzung des "Notice and Take Down"-Verfahrens diene der Löschung des jeweiligen Angebots der Abnehmer der Klägerin, die das Produkt über die Amazon-Plattform vertreiben würden.
Daher müsse die Beklagte sämtliche Beschwerden, die sie in diesen Verfahren bei Amazon eingelegt habe, zurücknehmen.