Facebook bietet ab sofort die Möglichkeit für Fanpage-Betreiber an, eine sogenannte "Page Controller Addendum"-Vereinbarung abzuschließen. Das Unternehmen reagiert damit auf die aktuellen Entwicklungen, die sich aus der Facebook-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 05.06.2018 - Az.: C-210/16) ergeben.
Wir hatten erst gestern darüber berichtet, dass die Datenschutzkonferenz (DSK) in einem aktuellen Beschluss noch einmal klargestellt hat, dass ohne eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO zwischen Facebook und dem Seiten-Betreiber der Betrieb einer Fanpage nicht möglich ist, vgl. unsere News v. 11.09.2018.
Nun hat Facebook unerwartet schnell reagiert und bietet ab sofort eine entsprechende Vereinbarung an.
Das Dokument bezeichnet das Unternehmen als "Page Controller Addendum". Es ist hier abrufbar. Gleichzeitig hat Facebook auch am gestrigen Tag eine Pressemitteilung hierzu herausgegeben.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Auch wenn das Dokument "Page Controller Addendum" datenschutzrechtlich noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, ist es, salopp formuliert, immerhin ein Anfang.
Schaut man sich den von der DSK aufgestellten Fragenkatalog an, wird ein Fanpage-Betreiber auch nach Kenntnis des "Page Controller Addendum" weiterhin nicht alle Fragen beantworten können. Insofern besteht hier nach wie vor Nachholbedarf. Der bislang klar rechtswidrige Zustand, dass überhaupt keine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO vorlag, ist jedoch vom Tisch.
Es ist davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörden sich das "Page Controller Addendum" näher anschauen und einzelne Nachforderungen stellen werden.
Aktuell kann jedem Fanpage-Betreiber nur dringend empfohlen werden, die Ergänzung zu schließen, denn damit er gewinnt deutlich mehr Rechtssicherheit als ohne eine solche Vereinbarung.