OLG Köln: "Mitstörerhaftung bei Fax-Spamming für einen Mehrwertdienst I"
(Urteil vom 05.03.2004 - Az: 6 U 141/03)
Leitsatz:
Die Mitteilung einer Verbraucherzentrale über den Missbrauch einer Mehrwertdiensterufnummer an einen
Netzbetreiber begründet nicht generell dessen "gesicherte Kenntnis" von der missbräuchlichen
Verwendung i. S. des § 13 a TKV.