In Jugendzeitschriften geschaltete Werbung für Handyklingeltöne, die mittels Mehrwertdiensten downloadbar sind,
ist wettbewerbswidrigs, da die angesprochenen Kinder und Jugendliche zum Erwerb der Produkte
verführt werden, ohne dass sie sich hinsichtlich der hohen Kosten hinreichend orientieren können.