1. Gewinnspiele mit 0190-Rufnummern sind grundsätzlich zulässig.
2. Gewinnspiele mit 0190-Rufnummern unterliegen jedoch dem Kopplungsverbot, wenn keine entsprechende alternative
Teilnahme-Möglichkeit besteht.
3. Gewinnspiele mit 0190-Rufnummern, die sich gezielt an Minderjährige richten, sind wettbewerbswidrig.